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Online-Shop

Widerruf

§ 6 Widerrufsrecht

Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Clark Wohlert, Otto-Str.12 41540 Dormagen, E-Mail-Adresse: frag@clark-s.de

Im Falle des Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit Wertersatz leisten. Die Wertersatzpflicht tritt nicht ein, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sachen nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert der Sachen beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten des Erstellers und auf dessen Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.

Der Kunde wird vorliegend ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass im Falle eines Kaufes von Modellbausätzen ein Zusammensetzen selbiger beispielsweise auch mittels Verkleben eine solche Nutzung darstellt, die über eine ausschließliche Prüfung der Kaufsache hinausgeht und daher zu einer Wertersatzpflicht führt.

Der Kunde trägt bis zu einem Warenwert von 40,-€ die Kosten der Rücksendung der Ware, welche durch seinen Widerruf notwendig wird. Zu tragen sind hierbei die regelmäßig anfallenden Kosten.

Wenn Gegenstand des Kaufvertrages selbstgeklebte Reifen für Modellautos sind, so macht der Ersteller zudem darauf aufmerksam, dass deren Verwendung auf Modellauto-Rennstrecken und die damit einhergehende überobligatorische Nutzung keine Schadensersatzansprüche wegen Schlechtlieferung auslöst. Dem Kunden ist insoweit bekannt, dass eine Verwendung der Modellautoreifen auf Rennstrecken zu einem übermäßigen Abrieb und Verschleiß derselben führt.